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Zurück zu Aktuelles >Vorerst keine Finanzierung von BTV-Analysen mehr


Seit Januar besteht wieder eine Meldepflicht für die Blauzungenkrankheit. Dies bedeutet, dass Viehhalter bei Verdacht auf BTV sofort ihren Tierarzt informieren müssen. Dieser kann daraufhin eine Blutuntersuchung veranlassen. Allerdings finanziert die FASNK bis zum 31. Mai keine BTV-Analysen mehr.

Der Grund: Die FASNK geht davon aus, dass die derzeit hohe Zahl von Abtreibungen und Verkalbungen sowie von Kälbern, die sehr schwach oder mit Missbildungen zur Welt kommen, eine Spätfolge von BTV-Infektionen im vergangenen Jahr ist. Dafür spricht, dass die Mücken, die das Virus übertragen (noch) nicht aktiv, sodass jüngere Neuinfektionen als Ursache praktisch ausgeschlossen werden können. Außerdem sind die derzeit beobachteten anatomisch-pathologischen Symptome so typisch für die Blauzungenkrankheit, dass es keiner Bestätigung durch Blutanalysen bedarf. Daraus folgt für die FASNK, dass zusätzliche BTV-Analysen keinen nennenswerten Mehrwert haben.

Angesichts der saisonalen Natur von BTV weist die FASNK darauf hin, dass für den Fall, dass vor dem 1. Juni bei älteren Tieren klinische Anzeichen für BTV festgestellt werden, auf jeden Fall andere Ursachen als BTV in Betracht gezogen werden sollten.