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Zurück zu Aktuelles >Was tun bei Aussaat im Acker nach dem 1. Juni?


Die wallonische Agrarverwaltung weist auf die administrative Prozedur für den Fall hin, dass die in der Flächenerklärung deklarierte Kultur aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Wochen nicht wie normalerweise verlangt bis spätestens 31. Mai angebaut werden konnte.

Es bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Wenn der Landwirt sich dafür entscheidet, eine andere als die in der Flächenerklärung angegebene Kultur auszusäen bzw. zu pflanzen, dann muss er einen Änderungsantrag über Pac-On-Web einreichen, d.h. er muss den Anbaucode ändern.

2. Das Aussäen bzw. Pflanzen der in der Flächenerklärung angekündigten Hauptkultur kann noch bis Ende Juni nachgeholt werden. Wenn der Landwirt sich hierfür entscheidet, darf er keine Änderung in der Flächenerklärung vornehmen, d.h. der ursprünglich angegebene Kulturcode der Hauptkultur muss unverändert belassen werden.

Diese Richtlinien werden bei einer eventuellen Kontrolle vor Ort berücksichtigt.