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Zurück zu Aktuelles >Weniger Hektar als Basisprämienrechte?


Die wallonische Agrarverwaltung teilt mit, dass das Portal für die elektronische Übertragung von Basisprämienrechten ab sofort geöffnet ist. Jeder Betrieb kann die Anzahl seiner Basisprämienrechte in der Kampagne 2020 auf dem Portal PAConWeb einsehen. Die Anzahl Basisprämienrechte ist unverändert gegenüber der Kampagne 2019, insofern alle Rechte in den Jahren 2018 und 2019 aktiviert worden sind. Der Wert der Basisprämienrechte bleibt unterdessen provisorisch unverändert (der definitive Wert kann erst ermittelt werden, wenn Klarheit über die europäischen Finanzmittel herrscht).

Wir weisen darauf hin, dass Basisprämienrechte, die während zwei Jahren nicht aktiviert worden sind, an die regionale Reserve verfallen. Diejenigen Betriebe, die deswegen für 2020 Basisprämienrechte verlieren, sind normalerweise in den vergangen Tagen von der Verwaltung entsprechend benachrichtigt worden.

Um einem solchen Verlust zuvorzukommen, bleibt nur die Möglichkeit, die überzähligen Basisprämienrechte zu übertragen – entweder vorübergehend oder endgültig. Konkret: Wenn in der Flächenerklärung 2019 nicht alle Basisprämienrechte aktiviert werden konnten (weniger Hektar als Rechte) und auch in diesem Jahr (Flächenerklärung 2020) nicht ausreichend Fläche deklariert werden kann, dann verfallen die zwei Mal nicht aktivierten Basisprämienrechte an die regionale Reserve.

Übertragungen von Basisprämienrechten nur noch über das Portal PacOnWeb möglich. Dieses Portal ist ab sofort geöffnet. Achtung: Die Übertragungen müssen zwingend getätigt werden, bevor die Flächenerklärung eingereicht wird.