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Zurück zu Aktuelles >Zusätzliche gekoppelte Fleischrinderprämienrechte?


Fleischviehhalter, die einen neuen Stall gebaut haben, können bis zu 40 zusätzliche gekoppelte Prämienrechte für weibliche Rinder erhalten. Hierzu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller muss den Betrieb vor dem 1. Januar 2007 übernommen haben.
  • Der Stall muss der Haltung von Fleischrindern dienen.
  • Der Stall muss nach 2012 errichtet worden und 2017 operationell sein.
  • - Es dürfen noch keine zusätzlichen Prämienrechte zuerkannt worden sein.
  • Die geltende Gesetzgebung wurde eingehalten (Genehmigungen und Erlaubnisse).

 

Der Kauf eines bestehenden Stalls gibt keinen Anspruch auf zusätzliche gekoppelte Fleischrinderprämienrechte.

Anträge auf Zuerkennung zusätzlicher gekoppelter Prämienrechte für weibliche Fleischrinder können nur mittels des dafür vorgesehenen Formulars und per Einschreiben eingereicht werden. Stichtag ist der kommende 28. April. Das Formular kann bei der Außendienststelle des Landwirtschaftsministeriums in Malmedy angefragt werden.

Achtung: Es handelt sich um das gleiche Formular wie für die Beantragung von zusätzlichen Basisprämienrechten aus der regionalen Reserve!

Antragsformular auf Zugang zur regionalen Reserve 2017

Erläuterungen zum Antrag auf Zugang zur regionalen Reserve 2017