Im Rahmen des Winter-Screenings wurden bei einem ausgewachsenen Rind in einem Betrieb in der Provinz Luxemburg Antikörper gegen den Serotyp 8 des Erregers der Blauzungenkrankheit (BTV8) nachgewiesen. Bei dem Monitoring, das die FASNK daraufhin im Umkreis von 5 km um den betroffenen Betrieb gestartet hat, wurde die Krankheit in drei weiteren Betrieben entdeckt. Die FASNK schließt daraus, dass das Virus im vergangenen Herbst durch Gnitzen weiterverschleppt worden ist.
Alle betroffenen Betriebe werden als Seuchenherd eingestuft und als Folge davon verliert Belgien seinen BTV8-frei-Status. Am morgigen Donnerstag, 28. März, treten deshalb erneut die Schutz- und Präventionsmaßnahmen aus dem Jahr 2008 in Kraft (Königlicher Erlass vom 7. Mai 2008).
Konkret bedeutet dies:
- Anstatt einer Zone im Umkreis von 150 km um die BTV-Herde wird ganz Belgien zum BTV8-Gebiet erklärt. Dies hat den Vorteil, dass Wiederkäuer landesweit ohne spezifische Auflagen verbracht werden können und der innerbelgische Viehhandel nicht gestört wird.
- Für den innergemeinschaftlichen Handel gilt:
- Alle Wiederkäuer können ohne spezifische Einschränkungen in Gebiete verfrachtet werden, in denen BTV8 ebenfalls vorkommt (Frankreich, Schweiz, Zypern und Teile Deutschlands)
- In Länder oder Gebiete, die BTV8-frei sind, dürfen nur „sichere“ Wiederkäuer verfrachtet werden.
- Unter „sicheren“ Tiere versteht man:
- Schlachtvieh, das für einen vom Bestimmungsland bezeichenten Schlachthof bestimmt ist;
- Tiere, die innerhalb von 12 Monaten bis spätestens 60 Tage vor dem Abgang von einem Tierarzt geimpft worden sind;
- Tiere, die nachweislich durch Antikörpern gegen BTV-8 geschützt sind,
- entweder durch zwei serologische Tests, der eine mindestens 60 Tage und der andere frühestens 7 Tage vor der Verfrachtung
- oder durch einen serologischen Test mindestens 30 Tage vor der Verfrachtung, gefolgt von einen PCR-Test (Virusfreiheit) frühestens 7 Tage vor der Verfrachtung
Andere gesetzlich vorgesehene Optionen (z.B. Quarantäne, ev. in Kombination mit Labortests) werden nicht als realistisch erachtet, da Rindviehställe nicht gegen das Eindringen der Mücken geschützt sind, die die Blauzungenkrankheit übertragen.
Die Website der EU-Kommission gibt Aufschluss über die exakte Abgrenzung der BTV8-Zonen (außer Belgien).
Die FASNK betont, dass sie nur Tiere zertifizieren wird, die die Anforderungen für den innergemeinschaftlichen Handel erfüllen. Konkret bedeutet dies, dass geimpfte Tiere unbedingt über die erforderliche Impfbescheinigung verfügen müssen.
Weitere Informationen zu BTV auf der Webseite der FASNK (nicht in Deutsch).