Der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval hat einen Änderungsantrag zum Finanzgesetz für 2025 im Haushaltsausschuss des Parlaments hinterlegt, um 40 Mio. Euro für die Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) locker zu machen. Damit soll ein Teil der Kosten aufgefangen werden, die den Viehhaltern aus der Impfpflicht gegen BTV-3, BTV-8 und EHD entstehen. Dem Vernehmen nach sollen die Tierärzte für jedes vor dem 1. Juni 2025 vollständig geimpfte und registrierte Tier einen Pauschalbetrag erhalten. Diese müssen dann die Rechnung, die sie den Viehhaltern ausstellen, um den entsprechenden Betrag kürzen. Dazu soll ein Teil der Pauschale bereits vorab an die Tierärzte ausgezahlt werden. Die Viehhalter sollen ab Januar schriftlich über die Modalitäten der Impfung und der Beihilfe in Kenntnis gesetzt werden.