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Zurück zu Aktuelles >BTV-Entschädigung ab sofort anfragen


Der wallonischen Landwirtschaftsministerin Anne-Catherine Dalcq ist es ernstgemeint mit einer schnellen Hilfe für die durch die Blauzungenkrankheit geschädigten Viehhalter. Mittlerweile ist ein Schreiben an alle Rindvieh- und Schafhalter unterwegs, das sie über die Modalitäten der BTV-Entschädigung und die weiteren zu unternehmenden Schritte informiert.

Die Entschädigung umfasst zwei Komponenten: zum einen eine finanzielle Vergütung der Viehverluste und zum anderen eine Entschädigung für die Mehrkosten und die Produktionseinbußen.

Für verendete Rinder ist die Entschädigung nach dem Alter gestaffelt (Tabelle 1), für Mutterschafe auf 140 Euro pro Tier. Hinzu kommt ein Ausgleich für Produktionsausfälle und Mehrkosten. Dieser wird berechnet, indem man pauschal unterstellt, dass BTV-3 sich negativ auf 17% des Viehbestandes ausgewirkt hat. Konkret: Für 17% des gesamten Rindviehbestands (also inkl. sämtliches Jungvieh) am vergangenen 30. September wird ein Einheitsbetrag von mindestens 60 und höchstens 120 Euro (Milch- und Doppelnutzungsvieh) bzw. mindestens 50 und höchstens 100 Euro (Fleischvieh) gewährt. Da das Budget für die BTV-Entschädigungen gedeckelt ist, kann der genaue Einheitsbetrag erst ermittelt werden, wenn bekannt ist, für wieviel Tiere eine Entschädigung angefragt wird.

Unser Hinweis: Stellen Sie unbedingt auch dann einen Antrag auf BTV-Entschädigung, auch wenn Sie in den vergangenen Monaten keine Viehverluste zu beklagen hatten, denn auf die Entschädigung für Mehrkosten und Produktionsverluste haben Sie auf jeden Fall Anrecht. Diese beläuft sich für einen Betrieb mit 100 Stück Milchvieh immerhin auf mindestens 1.000 Euro (17 x 60) und im günstigsten Fall sogar auf 2.000 Euro (17 x 120). Einzige Voraussetzung für die Zuerkennung der Entschädigung ist der Nachweis, dass der Betrieb bzw. die Herde in diesem Jahr mit BTV-3 infiziert war (Mitteilung der FASNK oder Bescheinigung des Betriebstierarztes in Kombination mit einer BTV-3-positiven Blutprobe).

Achtung: Der Antrag auf BTV-Entschädigung muss noch in diesem Monat bestellt werden; die Frist läuft am 31. Oktober ab.

Tabelle 1: BTV-Entschädigungen für Rindvieh