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Zurück zu Aktuelles >Gülle auf Grünland noch bis zum 15. Oktober


Die Regierung der Wallonischen Region hat heute entschieden, den Beginn der Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle und anderen schnell wirkenden organischen Düngern auf Dauergrünland auf den 16. Oktober zu verschieben. Konkret dürfen Landwirte ab heute rückwirkend vom 1. Oktober an bis zum 15. Oktober einschließlich Gülle auf Dauergrünland ausbringen bis zu einem Maximum von 80 kg N/ha (entsprechend etwa 20 m³ Rindergülle) und insofern der Boden nicht wassergesättigt ist. Wie sie die Gülle rückwirkend ausbringen sollen, wurde nicht mitgeteilt.