Menu

Zurück zu Aktuelles >Dürre 2018: So viel Entschädigung erhalten Sie


Nachdem das Königliche Meteorologische Institut (IRM) den Ausnahmecharakter der Dürre des Sommers 2018 bestätigt hat, hat die wallonische Regierung die Umstände jetzt offiziell als landwirtschaftliche Katastrophe anerkannt. Für die Entschädigung der betroffenen Landwirte werden insgesamt 31,5 Mio. Euro bereitgestellt.

Die Anerkennung gilt nur für ganz bestimmte pflanzliche Produktionen, darunter Dauer- und zeitweiliges Grünland sowie Silomais. Die anderen Kulturen, die Anrecht auf Entschädigung geben (Körnermais, frisch geerntet Erbsen, Bohnen für die weiterverarbeitende Industrie, Himbeeren und Erdbeeren sowie Niedrigstamm-Obstbaumgärten) sind im hiesigen Raum irrelevant.

Für die einzelnen Kulturen gelten folgende maximalen Bruttoentschädigungswerte:

     - Dauer- und zeitweiliges Grünland: 222 Euro/ha

     - Silomais: 274 Euro/Hektar

Achtung: Bei diesen Werten handelt es sich keinesfalls um die Entschädigung, die tatsächlich ausgezahlt wird. Stattdessen dienen sie ausschließlich als Grundlage für die weiteren Berechnungen. In einem ersten Schritt wird der ermittelte Gesamtbetrag (Fläche x Bruttoentschädigungssatz) gemäß den europäischen Richtlinien bezüglich staatlicher Beihilfen um 20% gekürzt werden. Von den verbleibenden 80% darf maximal die Hälfte ausgezahlt werden, wenn der Betrieb keine Wetterschadensversicherung abgeschlossen hat (auch wenn eine solche Versicherung für Grünland überhaupt nirgendwo angeboten wird). Damit steht der zu überweisende Entschädigungsbetrag aber immer noch nicht fest, denn es kommt noch eine Tranchenstaffelung hinzu:

     - Die ersten 250 Euro (Tranche 0) werden nicht ausgezahlt.

     - Von Tranche 1 (250 bis 3.000 Euro) werden nur 80% ausgezahlt.

     - Die 3. Tranche (3.000 bis 20.000 Euro) wird in voller Höhe ausgezahlt.

Beispiel eines Betriebs mit 65 ha Grünland und 7,5 ha Mais

     - Maximaler Bruttoentschädigungsbetrag: (65 * 222) + (7,5 * 274) = 16.485 Euro

     - Zulässiger Höchstbetrag: 80% von 16.485 = 13.188 Euro

     - Zulässiger Auszahlungsbetrag: die Hälfte von 13.188 = 6.594 Euro

     - Tatsächlich ausgezahlte Entschädigung:

                               • Tranche 0: 0 Euro

                               • Tranche 1: 80% von 2.750 = 2.200 Euro

                               • Tranche 2: 100% des verbleibenden Betrags = 3.584 Euro

                               • Total: 0 + 2.200 + 3.584 = 5.784 Euro

Spätestens im Mai will die Wallonische Region die Begünstigten darüber informieren, welcher Entschädigungsbetrag ihnen gemäß dieser Berechnungsmodalitäten zusteht. Es ist vorgesehen, dass ausschließlich auf elektronischem Wege (E-Mail, Pac-On-Web) kommuniziert wird. Halten Sie deshalb unbedingt Ihre Mailbox im Auge. Dies ist umso wichtiger, als Sie innerhalb von 30 Werktagen nach Eingang der Mitteilung reagieren müssen (d.h. das Entschädigungsangebot entweder annehmen oder ablehnen müssen). Erfolgt innerhalb der festgelegten Frist von dreißig Tagen keine Rückmeldung, wird die Auszahlung nicht in Gang gesetzt. Wir werden zu gegebener Zeit an die Prozedur erinnern.