Die wallonischen Minister Anne-Catherine Dalcq (Landwirtschaft) und Yves Coppieters (Umwelt) haben eine Ausnahmeregelung für zwei Stichtage beschlossen:
1. Die Frist für die Einsaat von Nitratfallen-Zwischenfrüchten (CIPAN) auf abgeernteten Ackerparzellen wird auf den 30. September verlängert (anstatt ursprünglich 15. September).
2. Die ursprünglich für den 15. September vorgesehene letzte Frist für die Ausbringung von schnell wirkenden organischen Düngern auf Ackerflächen wird ausnahmsweise bis zum 30. September 2024 verlängert.
Damit wollen die beiden Minister den Landwirten Zeit einräumen, um ihre Arbeiten unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die mit dem Gülleerlass verfolgten Umweltziele eingehalten werden.
(Noch) nicht für Grünland !!!!
Es ist ebenfalls eine Verlängerung der Frist für die Ausbringung von Gülle auf Grünland im Gespräch, wie u.a. der Bauernbund Ostbelgien angefragt hat. Anders als für Acker reicht hierzu kein Ministerieller Erlass, sondern hierfür bedarf es eines Regierungsbeschlusses. Die Minister Dalcq und Coppieters haben einen entsprechenden Vorschlag hinterlegt, aber eine Entscheidung der Regierung steht noch aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Verlängerung der Gülleausbringung auf Grünland bis zum 14. Oktober zu zählen, ist spekulativ, auch wenn die Chancen nicht schlecht stehen. Ob eine Verlängerung auf den 14. Oktober sich auf den Stichtag 16. Januar als Startdatum der neuen Gülleausbringungsperiode auswirkt (eventuelle Verschiebung um 14 Tage auf den 1. Februar), darüber schweigen sich die beiden Minister aus.
Außergewöhnlich nass
Grundlage der Entscheidung der beiden Minister ist die Einstufung der klimatischen Bedingungen seit Herbst 2023 durch das Königliche Meteorologische Institut (KMI) als außergewöhnlich nass. So heißt es im KMI-Bericht für den Monat August 2024, dass dieser der 11. Monat in Folge mit überdurchschnittlichen Niederschlägen ist.
Die Minister Dalcq und Coppieters betonen ihren Wunsch, einen konstruktiven Dialog mit der landwirtschaftlichen Interessenvertretung aufrechtzuerhalten, um die Umwelt- und Agrarpolitik weiterhin an die klimatischen Bedingungen anzupassen und gleichzeitig den Schutz der Wasserressourcen gemäß den europäischen Anforderungen zu gewährleisten.